BI Langes Feld: Urteil ist Schlag gegen die Bürgerbeteiligung

von partei

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, den Bürgerentscheid nicht zuzulassen und die Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteils an Bedingungen geknüpft.

„Mit den erschwerten Bedingungen zur Berufung hat das Verwaltungsgericht eine extrem hohe Hürde gesetzt. Da es beim Zulassungsverfahren um eine für die Kläger aufwändige und kostenintensive formaljuristische Prüfung geht, verzichten wir auf den weiteren Klageweg. Wir bedauern, dass durch die hohen Kosten und Verfahrenshürden den Bürgern Kassels die Mitentscheidung über die Bebauung des Langen Feldes verwehrt wird“ so Frauke Koch für das gesamte Bündnis. Auch hier wird deutlich, dass für die Bürger wegen ihrer Mittellosigkeit – entgegen den Zugriffsmöglichkeiten der Kommune auf Steuergelder – in einem Gerichtsverfahren nicht die gleichen Möglichkeiten bestehen.

Aus Sicht des Bündnisses wird Bürgerbeteiligung durch die Begründung des Urteils insgesamt erschwert. Beispielsweise ist es für eine Bürgerinitiative unmöglich, die vom Gesetz geforderten und vom Gericht angemahnten Angaben zu bisher entstandenen Kosten genau zu benennen, insbesondere dann, wenn die Stadt Kassel selbst bis heute keine exakte Kostenaufstellung vorgelegt hat. „Für die in allen Sonntagsreden der Politiker gewünschte stärkere Bürgerbeteiligung stellt die neue Hessische Gemeindeordnung zur Berücksichtigung der Bürgerinteressen keine Verbesserung dar. Hier muss dringend eine Änderung stattfinden“.

Das Sammeln von annährend 10.000 Unterschriften in kurzer Zeit bewertet das Bündnis als großen Erfolg, der zeigt, dass die Bevölkerung mitentscheiden will. Die Stadt Kassel wäre gut beraten, wenn Sie ihre Bürger ernst nimmt und sie in wichtigen Fragen ihrer Existenz und Lebensbedingungen über das Maß der gegebenen gesetzlichen Bedingungen hinaus beteiligt.

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