Grüne: „Kosten der Unterkunft“ endlich gesetzeskonform umsetzen

von partei

„Die Arbeitsförderung Kassel (AFK) muss endlich eine Regelung finden, um den Beziehern von ALG II („Hartz IV“) die angemessenen Kosten ihrer Unterkunft zu erstatten. Es kann nicht sein, dass nach der Abschaffung der Pauschalierung mit der neuen Bewilligungspraxis wiederum eine Niederlage nach der anderen vor den Sozialgerichten kassiert wird“ fordert für die Kasseler Grünen deren Vorsitzender Andreas Jürgens. Die Betroffenen hätten nach dem Gesetz Anspruch darauf, dass die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen würden, soweit diese angemessen seien. „Zwar liefert das Gesetz kaum Anhaltspunkte für die Beurteilung dieser Angemessenheit. Auch andere Städte hatten Probleme, nachvollziehbare Maßstäbe hierfür zu finden, haben es aber doch hinbekommen. Es kann doch nicht so schwierig sein, den Kasseler Wohnungsmarkt für preiswerten Wohnraum zu ermitteln und danach die Angemessenheit zu beurteilen. Schließlich kann von niemandem der Umzug in ‚angemessene’ Wohnungen verlangt werden, die es am Markt gar nicht gibt“ so Jürgens. Dabei müsse auf Einzelfallgerechtigkeit besonderer Wert gelegt werden. Eine Wiedereinführung der gerade erst durch die Stadtverordnetenversammlung abgeschafften Pauschale „durch die Hintertür“ werde es mit den Kasseler Grünen nicht geben. „Hier ist auch Sozialdezernent Dr. Bartel besonders gefordert. Wenn nicht bald eine Lösung gefunden wird, gefährdet die AFK ihren guten Ruf wegen der erfolgreichen Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und die Stadt Kassel ihr Image als soziale Stadt. Hieran können weder die AFK noch der Sozialdezernent und schon gar nicht die Bürgerinnen und Bürger ein Interesse haben“ meint Jürgens.

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