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Die KMV beauftragt den Vorstand, eine Wahlkampf-Kommission einzuberufen, die über den Wahlkampf berät und über den Einsatz der finanziellen Mittel innerhalb des Wahlkampfbudgets bestimmt. Die Kommission besteht aus dem Kreisvorstand, dem Fraktionsvorstand, den Kandidat:innen und allen interessierten Mitgliedern.