Die Kreismitgliederversammlung beauftragt den Kreisvorstand, eine Wahlkampfkommission einzuberufen, die über den Wahlkampf berät und über den Einsatz der finanziellen Mittel innerhalb des Wahlkampfbudgets bestimmt. Die Kommission besteht zunächst aus dem Kreisvorstand und der Fraktion.